Erbschafts- und Schenkungssteuer in Andalusien

Erbschafts- und Schenkungssteuer in Andalusien

In Bezug auf die Erbschafts- und Schenkungssteuern hatte Spanien traditionell einen sehr schlechten Ruf bei Ausländern, die im Land gemeldet sind und/oder in Spanien Vermögenswerte, zum Beispiel in Form von Immobilien, unterhalten. Grund dafür waren die sehr hohen Steuersätze, die teils über 70 Prozent liegen, und die nur geringen Freibeträge.

Die Einnahmen aus Erbschafts- und Schenkungssteuer kommen den spanischen Regionen (Comunidades Autónomas) zugute, weshalb auch die gesetzlichen Regelungen bezüglich der Anwendung dieser Steuern von den jeweiligen Regionalregierungen bestimmt werden.

Andalusien gehörte in der Vergangenheit stets zu denjenigen spanischen Regionen mit den höchsten Sätzen für die Erbschafts- und Schenkungssteuer und sehr niedrigen Freibeträgen. Eine erste Erleichterung trat im Dezember 2016 in Kraft. Damals wurde der Freibetrag pro Erbe, bei der Erbschaft von Ehepartnern und direkten Verwandten, auf 250.000 Euro zuzüglich des zuvor bestehenden Freibetrages von knapp 16.000 Euro angehoben.

Diese Situation hat sich seit dem Jahr 2019 nochmal erheblich geändert. Nach fast 40 Jahren sozialistischer Regierungen, gelangte der konservative Regierungschef Juan Manuel Moreno in Sevilla an die Macht. Zu den ersten Amtshandlungen seiner Regierung gehörte die Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer, die durch die neue Gesetzgebung praktisch abgeschafft wurde, da der Steuerfreibetrag jetzt auf eine Million Euro je Erbe erhöht wurde.

Mit anderen Worten: vererbte Vermögen in Höhe von oder unter einer Million Euro werden nicht mehr besteuert.

Handelt es sich um Schenkungen, müssen zwar ab dem ersten Euro Steuern gezahlt werden. Der zu zahlende Betrag erfährt allerding eine Bonifikation von 99 Prozent, so dass dieser auch bei Schenkungen größerer Vermögen relativ gering ausfällt.

Drastische Reduzierung der Erbschaftssteuer

Mit diesem doch recht drastischen Schritt gesellte sich Andalusien zu einer Reihe anderer Autonomer Regionen Spaniens, die die Erbschaftssteuer so stark reduzierten, dass sie praktisch ausgesetzt wird. Dazu gehören zum Beispiel die Region Madrid, das Baskenland, La Rioja, Navarra, Katalonien, Valencia, die Balearen und die Kanarischen Inseln.
Allerdings profitiert nicht jeder gleichermaßen von der neuen Steuergesetzgebung in Andalusien. Diese gilt für leibliche und adoptierte Kinder, Ehepartner beziehungsweise offiziell eingetragene Lebenspartner, Eltern, Adoptiveltern, Großeltern und Urgroßeltern. Seitenverwandte zweiten und dritten Grades profitieren von einem regionalen Freibetrag von 10.000 Euro, den man zum staatlichen Freibetrag addieren kann. Andere entfernte Verwandte und Lebenspartner, die nicht offiziell eingetragen sind, werden bei einem Freibetrag von lediglich knapp 16.000 Euro und hohen Steuersätzen weiterhin kräftig zur Kasse gebeten.

Keine Unterschiede aufgrund der Herkunft

Die Anwendung der Erbschafts- und Schenkungssteuer macht indes keinen Unterschied mehr zwischen einem spanischen Staatsbürger oder Staatsbürgern aus EU-Ländern und dem restlichen Ausland.

Stellt sich abschließend die Frage nach dem Sinn und Zweck der beschriebenen Erbschafts- und Schenkungssteuerreform. Ein Grund dürfte sein, dass sowohl vererbtes, als auch geschenktes Vermögen schon mindestens einmal versteuert wurden. Dass der Staat beim Erbe oder einer Schenkung nochmal abkassieren will, findet keine Akzeptanz in weiten Teilen der Bevölkerung.

Der Hauptgrund für die drastischen Steuersenkungen dürfte hingegen wirtschaftlicher Natur sein. Andalusien will auf diese Weise vermögende Spanier und Ausländer in die Region locken, damit diese dann ihr Geld in Andalusien ausgeben und investieren, zum Beispiel in den Bau einer Immobilie. Zudem werden am Hauptwohnsitz auch die Steuern auf Einkommen aus selbständiger und unselbständiger Arbeit sowie aus dem Bezug von Renten und Pensionen fällig.

Fernando Frühbeck

Ihr deutscher Rechtsanwalt in Marbella
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